Digitales Vermächtnis regeln
Alles geregelt für den Fall der Fälle. Sven erhält das Haus, Tina das Auto, und die Konten werden aufgeteilt. Den Hund nimmt Anja.
Alles geregelt?
Und was ist mit Ihren E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen oder gar Web-Domains? Viele persönliche Daten und Fotos bleiben in Sozialen Netzwerken oder Cloud-Diensten zurück. Mit einigen vorbeugenden Maßnahmen können Sie auch den digitalen Nachlass bewältigen. Die wichtigsten Regeln sind:
- Erstellen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten.
- Speichern Sie die Übersicht auf einem verschlüsselten oder kennwortgeschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren.
- Bestimmen Sie jemanden zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll.
- Regeln Sie in der Vollmacht, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie mit Ihrem Account in sozialen Netzwerken umgegangen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll.
- Die Vollmacht müssen Sie handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und unterschreiben. Sie muss den Passus enthalten, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.
- Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, am besten legen Sie Ihrem Testament eine Vollmachtskopie bei.
- Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson mit, wo sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, sonst war alles umsonst!
Noch Fragen: Besuchen Sie den FCS-Vortrag „Digitales Vermächtnis“ am 27.1.2021 um 18 Uhr.
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