Digitaler Nachlass 4.0
Wie Sie Vorsorge für Ihre digitalen Spuren nach Ihrem Ableben treffen, haben wir Ihnen bereits in einem früheren Tipp empfohlen. Kurz gefasst: Erstellen Sie eine Liste aller Ihrer Internet-Zugänge mitsamt Passwörtern und beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, sich darum zu kümmern. Details erfahren Sie auch in einem unserer Vorträge zum Thema Digitaler Nachlass (s. u.).
Aber es gibt eine weitere Komponente der digitalen Welt, die noch nicht so sehr in unserem Bewusstsein ist wie Accounts bei Online-Shops oder E-Mail-Providern: die Smart-Home-Anwendungen. Es ist so angenehm, die Heizung schon vor dem Heimkommen vom Smartphone aus anzuschalten, die Steuerung des Rasenmähers für den ganzen Sommer voreinzustellen und dergleichen mehr. Das ist eine Sache zwischen meiner Wohnung, meinen Geräten dort und meinem Smartphone. Wo ist da das Internet beteiligt?
Nun, ganz einfach. Um diese Geräte per App steuern zu können, muss ein Server, ein Dienstleistungscomputer, beteiligt sein, der die maßgeblichen Daten meiner Geräte verwaltet, die Steuerung übernimmt und dem ich Befehle geben kann. Und der ist entweder beim Hersteller meiner Geräte angesiedelt oder in einer herstellerübergreifenden Cloud, also einem Speicher im weltweiten Netz. In jedem Fall aber nicht in meiner Hand (außer ich bin IT-Profi und programmiere den Server selbst). Also habe ich auch bei solchen Herstellern bzw. in diesen Clouds Daten und damit einen Account, eine Berechtigung, die auf meinen Namen lautet, denn sonst könnte jeder meine Heizung beeinflussen. Also müssen auch diese Spuren beseitigt werden, nicht nur nach meinem Ableben, sondern vielleicht schon, wenn ich die Wohnung wechsele oder es einen größeren Schaden gegeben hat. Auch diese Daten, die Zugänge für jedes neue Smart-Home-Gerät, gehören in die Nachlass-Liste! Fangen Sie am besten gleich heute an, oder spätestens nach dem Besuch unseres Online-Vortrages ITV-03-24 am 6.2.2024 um 18 Uhr: Kursanmeldung